Allgemeine Geschäftsbedingungen

vPOOL Logistics GmbH

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220509 48 Vpool 01045

I. Allgemeines

1. Unsere sämtlichen (auch zukünftigen) Lieferungen und Leistungen erfolgen mangels gesonderter vertraglicher Vereinbarung in Textform ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder von unseren Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass diesen ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt wurde. Diese werden insbesondere auch dann nicht Teil des Vertrages, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Dies gilt insbesondere für alle Arten von Folgeverträgen.

2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne direkte Bezugnahme für künftige Geschäfte, sofern der Kunden bei einem früheren von uns bestätigten Auftrag auf diese hingewiesen wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns an den Kunden gelieferten Ladungsträger gelten unsere Geschäftsbedingungen als von dem Kunden angenommen.

3. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

5. Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter werden erst bei schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil. Auch die Aufhebung dieser Textform kann ausschließlich einvernehmlich textlich erfolgen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des textlichen Vertrages hinausgehen.

6. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten möglichst nahekommt.


II. Lieferzeit

1. Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen durch uns setzt, unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung, voraus, dass alle für die Auftragsausführung relevanten kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind, insbesondere der Kunden alle ihm obliegenden Mitwirkungsverpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher behördlicher Bescheide und Genehmigungen, rechtzeitige Mitteilung und verkehrsmäßige Erreichbarkeit des Liefer‐ bzw. Abholortes, Bereitstellung von Material, Personal oder sonstigen Hilfsmitteln, oder Leistung einer Anzahlung, rechtzeitig erbracht hat.

2. Bei einer Vertragsänderung nach Absendung der Auftragsbestätigung gilt ausschließlich der in der neuen Auftragsbestätigung genannte Termin.

3. Eine Lieferfrist gilt mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, falls sich die Versendung ohne unser Verschulden verzögert oder als unmöglich erweist.

4. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens weder vorsätzlich noch grob fahrlässig überschritten und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so ist dieser nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt pro Woche 0,5 % des Nettowertes desjenigen Teils der Lieferung, der aufgrund der Verzögerungen nicht rechtzeitig bzw. vertragsmäßig genutzt werden kann, höchstens jedoch 5 %.

5. Ein Rücktritt des Kunden ist ausgeschlossen, soweit sich dieser selbst in Annahmeverzug befindet.

6. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstiger außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Umstände führt zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Unabhängig davon sind wir in diesem Fall hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteiles ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt, auch wenn die vorgenannten Umstände während des Verzuges oder bei einem Unterlieferanten bzw. Erfüllungsgehilfen auftreten.

7. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich außerdem um die Dauer des Verzugs des Kunden mit seinen uns gegenüber bestehenden vertraglichen Obliegenheiten.


III. Versand, Fracht

1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr mit Verladung auf den Kunden über. Wird Ware zurückgeholt, geht die Gefahr erst mit Eintreffen der Ware am Bestimmungsort auf uns über.

2. Falls sich die Versendung von versandbereiter Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr mit der Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft in Textform zum Kunden auf diesen über.

3. Nimmt der Kunden die Lieferung nicht unverzüglich nach Versandanzeige ab oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden zurückgestellt, so sind wir zur Einlagerung auf Kosten des Kunden berechtigt.

4. Bei Annahmeverzug des Kunden behalten wir uns neben den Rechten aus § 326 BGB den, auch teilweisen, Rücktritt bzw. die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

5. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.


IV. Vermietung von Mehrwegtransportverpackungen

1. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Mietpreis bis zur vollständigen Rückgabe des Leergutes bzw. der Eigentumserwerb des Leergutes bis zur Zahlung der Verkaufsrechnung auch nach Beendigung der Mietzeit als Nutzungsentschädigung zu berechnen. Grundlage für die Mietberechnung ist das durch uns geführte Kundenkonto.

2. Widerspricht der Kunden der Mitteilung der von uns geführten Kundenkonten nicht binnen 10 Tagen, so erkennt der Kunden den von uns mitgeteilten Leergutsaldo als verbindlich angenommen.

3. Der Kunde hat die im Eigentum von vPOOL stehenden Mehrwegtransportverpackungen gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an vPOOL in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. vPOOL nimmt die Abtretung an.


V. Verkauf von Mehrwegtransportverpackungen

1. Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen als Sicherung unserer Saldorechnung.

2. Eine Be‐ oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag. Wir erwerben insoweit anteilig Miteigentum. Der Kunden ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und zu sichern.

3. Der Kunden ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb unter der Voraussetzung befugt, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, ist der Kunden nicht berechtigt.

4. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunden uns bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche sowie die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab.

5. Auf unser Verlangen ist der Kunden verpflichtet, uns unverzüglich umfassend Auskunft über unsere Rechte gegenüber seinen Kunden zu erteilen, unter Aushändigung der entsprechenden Unterlagen.

6. Falls der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

vPOOL Logistics GmbH
Am Kreisel 7 | 91637 Wörnitz
phone +49 9868 9822 0
info@vpool.eu | www.vpool.eu

Geschäftsführer: David Mayo, Ingrid Faber
Registergericht: Amtsgericht Ansbach HRB 6964
USt.-IdNr. DE 321885772

Bankverbindung: ABN Amro Bank N.V.
IBAN: NL49 ABNA 0116 0256 46
BIC: ABNANL2A
Unsere aktuellen AGB finden Sie unter www.vpool.eu


7. Pfändungen und Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die hieraus entstehenden Kosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

8. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Rücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme erfolgt zum erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenem Gewinn, bleiben vorbehalten.


VI. Haftung für Sachmängel

1. Angaben über Eigenschaften von Waren sowie Hinweise auf technische Normen in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten dienen lediglich der Beschreibung und begründen ohne eine ausdrückliche Bezugnahme in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag weder eine Zusicherung noch eine Beschaffenheitsgarantie. Farbtonabweichungen stellen in keinem Fall einen Mangel dar. Eine Gewährleistung für die hygienische Unbedenklichkeit und Einwandfreiheit der Produkte kann nicht übernommen werden.

2. Bei Beratung des Kunden außerhalb bestehender Vertragspflichten haften wir im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Vertragsgegenstandes nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung.
3. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

4. Bei versteckten Mängeln, deren Entdeckung auch bei pflichtgemäßer Ausübung der Pflichten des Kunden nach § 377 HGB nicht möglich war, ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben.

5. Alle Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB keine längeren Fristen zwingend vorschreiben.

6. Bei begründeten Mängelrügen ist der Kunden berechtigt Nacherfüllung zu verlangen, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung besteht insoweit nicht als diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs‐, Ersatz‐ oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel oder Mangelfolgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der Reglung zu Ziff. IX. Hinsichtlich herstellungsbedingter Mängel sind wir berechtigt den Kunden an den Lieferanten zu verweisen. Diesbezügliche Mängelgewährleistungsansprüche treten wir an den Kunden ab.

7. Unsachgemäße Nachbesserungsversuche des Kunden oder von ihm beauftragte Dritter sowie unsachgemäße Verwendung, Abnutzung oder ungeeignete Aufbewahrung führen zum Verlust der Mängelansprüche.
8. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur bei berechtigter Inanspruchnahme durch den Verbraucher, im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen im Hinblick auf Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus.

 

VII. Haftung

1. In allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorsehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens‐ oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.

2. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt, wobei die Haftung außer in den Fällen des Absatz IX.1. auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


VIII. Preise

1. Die Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Lieferung in Euro.

2. Ändern sich maßgebende Kostenfaktoren im Laufe von vier Wochen nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung wesentlich um mindestens 5 %, so sind wir zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt.

3. Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an vorangegangene Preisvereinbarungen.


IX. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu leisten.

2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Aufrechnungs‐ und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur insoweit, als die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundeszentralbank berechnet, es sei denn, dass wir einen höheren, bzw. der Kunden einen niedrigeren Zinsschaden nachweist.

5. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder das Bekannt werden von Umständen, die ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, führen zur sofortigen Fälligkeit unserer Forderungen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen von der Leistung von Vorauszahlungen oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen, bzw. nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.


X. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

1. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den Regelungen des einzelnen Vertrages.

2. Im Zeitraum zwischen Vertragskündigung und Vertragsende werden beide Parteien die Anliefer- und Abholmengen sowie die vereinbarten Lieferfristen auf dem durchschnittlichen Niveau des Geschäftsjahres beibehalten, um der jeweils anderen Partei Planungs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

3. Jede Partei ist u.a. dann zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:

- die andere Partei eine vertraglich geschuldete Pflicht, beispielsweise eine Zahlungspflicht, verletzt, oder trotz Fälligkeit nicht erfüllt und (i) eine zur Abhilfe bestimmte Frist verstrichen ist oder (ii) die andere Partei erfolglos abgemahnt wurde oder (iii) aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine solche Abmahnung entbehrlich ist und/oder

- eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der anderen Partei oder der Werthaltigkeit der von ihr bestellten Sicherheiten eingetreten ist oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von vertraglichen Ansprüchen der kündigenden Partei gefährdet ist.

 

XI. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für sämtliche Dienstleistungen und Zahlungen ist mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung unser Firmensitz Wörnitz.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN‐Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand ist unser Firmensitz Wörnitz.

 

 

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Stand: Mai 2023

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